Qualifikationsweg
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der VDD-Qualifikationsweg
VDD-Qualifikationsweg für Reiter
Ab dem 1. Januar 2018 sind Distanzveranstaltungen ab 61 km in Deutschland für alle Reiter offen, welche die Qualifikationsanforderungen des VDD-Qualifikationsweg (vdd-aktuell.de/qualifikationsweg/) erfüllen. Die einmal erlangte Qualifikation eines Reiters gilt lebenslang.
Den persönlichen Qualistatus können sowohl VDD-Mitglieder als auch Nichtmitglieder auf der VDD-Homepage unter vdd-aktuell.de/mein-qualistatus/ abfragen. Dieser Bereich ist passwortgeschützt und bedarf einer Registrierung. Nach der Freischaltung kann der persönliche Qualistatus abgerufen und ausgedruckt werden. Die dort angegebene Zahl gibt die erreichte Qualifikationsstufe an.
Wir bitten den Qualistatus zeitnah zu prüfen. Der ermittelte Qualistatus beinhaltet alle Ritte ab 2010. Sollten Ritte vor 2010 nachzutragen sein, bitten wir darum, Belege an die E-Mail: quali@vdd-aktuell.de einzusenden. Diese werden geprüft und der Qualistatus aktualisiert.
Ende März werden die neuen VDD-Ausweise für das Jahr 2018 verschickt. Dort wird der bis dahin ermittelte Qualistatus aufgedruckt. Der Ausweis oder auch ein Ausdruck des persönlichen Qualistatus von der VDD-Webseite dient als Nachweis bei geplanten Rittveranstaltungen.
Hinweis: Die Spalten “Erforderlicher Nachweis Reiter über Abzeichen” und “Erforderlicher Nachweis Reiter über Ritte” sind Alternativen, d.h. die Qualifikation kann nur über die Teilnahme an Distanzritten oder über eine Kombination aus Distanzritte und Fortbildung erworben werden.
§2 Zulassung von Reitern, Pferden und Fahrern
Distanzveranstaltungen sind offen für alle Pferde und Fahrer. Alle Reiter müssen folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
Die einmal erlangte Qualifikation eines Reiters gilt lebenslang.
Es gilt Bestandsschutz bis zum 1. Januar 2018.
Definition Bestandschutz:
Alle Reiter die bis zum Stichtag 1. Januar 2018 mindestens einen 120 km-Ritt (120 km als Tagesstrecke) oder 2.000 Gesamtkilometer in der Wertung beendet haben, sind von dem vorstehenden Qualifikationsweg (Qualifikation Stufe 1 – 3) befreit. Eine Befreiung vom Qualifikationsweg bedeutet sofortige Startzulassung auf allen Streckenlängen bis zu 160 km. Alle anderen Reiter durchlaufen die Qualifikation ab dem aktuell erreichten Status, eine Requalifikation für den bereits erreichten Status ist nicht erforderlich.